§ 1
Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehung zwischen der BASEV GmbH und dem Kunden gelten ausschließlich
die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt
der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Bestellers
erkennt die BASEV GmbH nicht an, es sei denn, die BASEV GmbH hätte
ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
Mündliche Erklärungen unserer Vertreter oder Angestellten bedürfen unserer
schriftlichen Bestätigung.
§ 2
Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend. Aufträge gelten erst dann als
angenommen, wenn wir die Bestellung schriftlich bestätigen. Diese
Bestellung ist für den Inhalt des Liefervertrages maßgebend.
§ 3
Vertragsschluss und Rücktritt
Die BASEV GmbH verpflichtet sich, den Auftrag des Bestellers zu den
Bedingungen der Website und der aktuellen Preislisten anzunehmen. Bei
Schreib-, Druck- und Rechenfehlern auf der Website und aktueller
Preislisten ist die BASEV GmbH zum Rücktritt berechtigt. Falls der
Lieferant der BASEV GmbH trotz vertraglicher Verpflichtung mit der BASEV
GmbH nicht mit der bestellten Ware beliefert, ist die BASEV GmbH ebenfalls
zum Rücktritt berechtigt. In diesem Fall wird der Besteller unverzüglich
darüber informiert, dass das bestellte Produkt nicht zur Verfügung steht.
Ein bereits bezahlter Kaufpreis wird unverzüglich erstattet. Bei
Onlinebestellung kann der Besteller seinerseits schriftlich (auch per
e-Mail) oder durch Rücksendung der Ware innerhalb von zwei Wochen den
Vertrag widerrufen. Die Kosten der Rücksendung trägt der Käufer. Ein
Widerrufsrecht besteht nicht bei Ware, die vom Besteller entsiegelt worden
ist. Bei Warenkauf im Geschäft der BASEV GmbH besteht kein
uneingeschränktes Rückgaberecht, da Sie hier die Ware vor Empfang prüfen
können. Sonderbestellungen und Sonderanfertigungen sind von einer Rücknahme
ausgeschlossen. Für bereits benutzte Produkte berechnet
die BASEV GmbH bei Rücknahme eine Nutzungsentschädigung von mindestens 35 %
innerhalb der ersten 4 Wochen nach Kauf. Danach berechnet die BASEV GmbH
anteilmäßig, gerechnet auf die Nutzungsdauer, maximal aber 5 Jahre, den
Rücknahmepreis.
Für
die Reparatur von Geräten berechnet die BASEV GmbH die tatsächlich
entstehenden Kosten, jedoch mindestens eine
Überprüfungsgebühr von 15 €. Sollte eine Überprüfung zur
Kostenfeststellung aufwendiger als der Grundbetrag von 15 € sein, so
berechnet die BASEV GmbH die tatsächlich entstehenden Kosten.
Defekte
Geräte werden in der Regel zerlegt dem Kunden zurückgegeben.
§ 4 Lieferung
Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Lager an die vom
Besteller angegebene Lieferadresse. Der Versand erfolgt stets für Rechnung
und Gefahr des Bestellers. Die Gefahr geht auch dann auf den Besteller
über, wenn die Kosten der Lieferung von der BASEV GmbH übernommen werden,
auch dann wenn Teillieferungen erfolgen. Angaben über die Lieferfrist sind
unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich
zugesagt wurde. Sofern nichts anderes vereinbart ist, bestimmen wir
Transportmittel und Transportweg, ohne dafür verantwortlich zu sein, dass
die schnellste und billigste Möglichkeit gewählt wird. Lieferfristen sind
nur bei schriftlicher Vereinbarung verbindlich. Sollte die Lieferung
innerhalb einer schriftlich vereinbarten Frist nicht erfolgen und eine
angemessene Nachfrist von uns nicht eingehalten worden sein, so ist der
Besteller zum Rücktritt berechtigt
§ 5 Fälligkeit und Zahlung, Verzug
Es gelten die jeweils zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Listenpreise.
Die bei Auftragsabschluss genannten Preise sind daher nur vorläufig. Es sei
denn es wurden ausdrücklich Festpreise vereinbart. Der Kaufpreis wird
sofort mit Bestellung fällig. Unsere Verkaufspreise beinhalten die gesetzliche
Umsatzsteuer. Der Besteller kann den Kaufpreis per Überweisung, vor Ort in
Bar oder EC-Karte zahlen. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so ist die
BASEV GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem von der
Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen aktuellen Basiszinssatz p.a. zu
fordern. Falls der BASEV GmbH ein höherer Verzugsschaden nachweisbar
entstanden ist, ist die BASEV GmbH berechtigt, diesen geltend zu machen.
§ 6 Aufrechnung, Zurückbehaltung
Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Besteller nur zu, wenn seine
Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von der BASEV GmbH anerkannt
sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur
insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis
beruht.
§ 7 verlängerter Eigentumsvorbehalt
Die BASEV Gmbh behält sich das Eigentum
an dem Liefergegenstand bis zur vollständigen Entrichtung des Kaufpreises
vor.
Der Käufer darf den
Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen.
Bei vertragswidrigem Verhalten
des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die BASEV GmbH zur
Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Käufer zur Herausgabe
verpflichtet.
Die Geltendmachung des
Eigentumsvorbehalts durch die BASEV GmbH gilt nicht als Rücktritt
vom Vertrag.
§ 8 Mängelgewährleistung und Haftung
Liegt ein von der BASEV GmbH zu vertretender Mangel der Kaufsache vor, ist
die BASEV GmbH nach eigener Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur
Ersatzlieferung berechtigt. Ist die BASEV GmbH zur Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung
nicht bereit oder nicht in der Lage oder verzögert sich diese über
angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die die BASEV GmbH zu vertreten hat
oder schlägt in sonstiger Weise die Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl,
ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten
oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen.
Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche
des Bestellers -- gleich aus welchen Rechtsgründen -- ausgeschlossen. Die
BASEV GmbH haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand
selbst entstanden sind, insbesondere haftet die BASEV GmbH nicht für
entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Bestellers.
Soweit die Haftung von der BASEV GmbH ausgeschlossen oder beschränkt ist,
gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern
und Erfüllungsgehilfen.
Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt ferner dann nicht, wenn
der Besteller Ansprüche aus §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz, Ansprüche wegen
des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft oder Schadensersatzansprüche
wegen Nichterfüllung gemäß §§ 463, 480 Abs. 2 BGB geltend macht. Gleiches
gilt bei anfänglichem Unvermögen oder zu vertretender Unmöglichkeit.
Sofern die BASEV GmbH fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt,
ist die Ersatzpflicht für Sach- oder Personenschäden auf den typischerweise
entstehenden Schaden beschränkt.
Die
Verjährung von Sachmängeln richtet sich nach dem Gesetz. Die
Verjährungsfrist wird in folgenden Fällen eingeschränkt:
.1. für Neugeräte im
nichtgewerblichen/-beruflichen Einsatz
beträgt die Garantiezeit 2
Jahre
.2. Geräte im beruflich/gewerblichen
Einsatz
1 Jahr
.3. Gebrauchtgeräte im
nichtgewerblichen/-beruflichen Einsatz 1
Jahr
.4. Gebrauchtgeräte im
gewerblichen/-beruflichen Einsatz 0 Jahre
.5. Ersatzteile bei fachgerechtem Einbau
6 Monate
.6. Reparaturen
6
Monate
Die Gewährleistungsfristen der jeweiligen Hersteller können
hiervon abweichen. Da es sich um eine Verjährungsfrist handelt, gilt diese
auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche
aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.
Von den Garantieleistungen ausgenommen sind:
-
Reinigungs-, Wartungs-, und Einstellarbeiten.
- Teile, wie Messer, Werkzeuge, Filter, Betriebsstoffe, Keilriemen, Reifen,
Ketten, Bowdenzüge, Starterseile und Zündkerzen, die einem
gebrauchsbedingten oder sonstigen natürlichen Verschleiß unterliegen, sowie
Mängel am Werkzeug, die auf einen gebrauchsbedingten oder sonstigen
natürlichen Verschleiß zurückzuführen sind.
- Mängel an Waren, die auf nicht Nichtbeachtung von Bedienungshinweisen,
nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch, anomaler Umweltbedingungen, sachfremde
Betriebsbedingungen, Überlastung oder mangelnde Wartung oder Pflege
zurückzuführen sind.
- Mängel an Waren, die durch Verwendung von Zubehör- oder Ersatzteilen
verursacht wurden, die keine Originalteile sind.
- Waren an denen Veränderungen oder Ergänzungen vorgenommen wurden.
§ 9 Datenschutz
Die erhobenen Daten werden ausschließlich zum Zweck der Kommunikation
zwischen Besteller und der BASEV GmbH genutzt. Eine Weiterleitung an Dritte
erfolgt nicht. Da die Kommunikation über E-Mail erfolgt, bestimmen Sie
welche Daten wir von Ihnen erhalten. Als Besteller stimmen Sie dieser
Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ausdrücklich zu.
Darüber hinaus haben Sie das Recht bei uns jederzeit alle über Sie
gespeicherte Daten abzufragen und löschen zu lassen. Beachten Sie aber,
dass dann keine Vorgänge, wie Anfragen,
mehr nachvollziehbar sind. Daten, welche zur Rechnungslegung
notwendig geworden sind, können nicht gelöscht werden, da das Finanzamt
hier eine Aufbewahrungsfrist vorgibt.
Haftungsausschluss
für fremde Links
Die BASEV GmbH verweist auf ihren Seiten mit Links zu anderen
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ausdrücklich, dass sie keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die
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§ 10 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Gerichtsstand ist 99706 Sondershausen.
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